Steuerberatung Unternehmensberatung Steuerberater

Newsletter
September 2010

Neuregelung der Altersrentenbesteuerung ist verfassungsgemäß

Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar, wenn Herstellungskosten vorliegen

Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Ableistung von Zivildienst

Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar

Veräußerung von Unternehmensvermögen durch Erben, der nicht Unternehmer ist, unterliegt der Umsatzsteuer

Unternehmensberatung

   > Newsletter September 2010 > Beitrag 01

Newsletter September 2010 - Beitrag 01

Neuregelung der Altersrentenbesteuerung ist verfassungsgemäß

In mehreren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Besteuerung der Alterseinkünfte für verfassungswidrig erklärt. Die dadurch bedingte gesetzliche Neuregelung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2005. Sie hat zur Folge, dass Altersvorsorgebeiträge nach einer langen Übergangszeit in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig sind und die Renten selbst ab Rentenbeginn der vollen Besteuerung unterliegen. Letztlich sollen Altersrenten von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten gleichbehandelt werden. Die Differenzierungen zwischen Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und denjenigen aus privaten Rentenversicherungen müssen sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen.

Zur Umsetzung wurde dem Gesetzgeber nach Meinung des Bundesfinanzhofs ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt. Die gesetzgeberische Entscheidung, alle Basis-Altersversorgungssysteme unterschiedslos der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen, ist nicht zu beanstanden. Dies gilt auch für die Besteuerung von Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen. Die Beiträge hierzu sind zukünftig aus versteuertem Einkommen aufzubringen. Deshalb ist eine spätere Versteuerung der daraus fließenden Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil sachgemäß.

 

 

Keine News mehr verpassen mit unserem

Bestellen Sie hier unseren kostenfreien
Newsletter mit aktuellen Informationen

 

Sie können unseren RSS Newsfeed auch direkt in Ihre eigene Homepage einbauen oder in einem RSS Reader abbonieren. Einzelheiten dazu finden Sie hier: RSS Feed für die eigene Homepage oder Newsreader

 

 

Meyer & Gwinner Steuerberater
[Start] [Die Kanzlei] [Service][Mandanten] [Fachinfo] [Links] [RSS]

© 2005-2010 by Meyer & Gwinner Steuerberater und wuppy.net Webdesign