Newsletter September 2010
Neuregelung der Altersrentenbesteuerung ist verfassungsgemäß Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar, wenn Herstellungskosten vorliegen Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Ableistung von Zivildienst Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar Veräußerung von Unternehmensvermögen durch Erben, der nicht Unternehmer ist, unterliegt der Umsatzsteuer
Angebot anfordern
Berkefeldweg 1,
29223 Celle
Tel.: 05141 - 9381-0
Fax: 05141 - 9381-40
info@meyer-gwinner.de
Erich Meyer
Steuerberater
Erling Gwinner
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
Clemens Meyer
Diplomkaufmann univ.
Steuerberater
Michael Luck
Steuerberater
Andrea Arens
Steuerberaterin
Unternehmensberatung
Weitere Informationen:
Controlling light
Unternehmensberatung
Virtuelle Steuerkanzlei
|
>
Newsletter September 2010 > Beitrag 03
Newsletter September 2010 - Beitrag
03
|
Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze
Ein Systemberater hatte im Dezember 2004 eine Leasingsonderzahlung für ein am 2. Januar 2005 ausgeliefertes Fahrzeug geleistet und die Leasingsonderzahlung
in seiner Einkommensteuererklärung als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht, soweit die Zahlung auf seine Auswärtstätigkeit und die Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte entfiel. Finanzamt und Finanzgericht erkannten nur den auf die Auswärtstätigkeit entfallenden Anteil von 14,95 % als sofort abzugsfähig an.
Der Bundesfinanzhof hat die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen und dabei schon die möglichen Entscheidungsvarianten vorgegeben:
-
Macht der Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten eines geleasten Pkw für seine beruflichen Auswärtstätigkeiten geltend, kann der darauf entfallende Anteil
an der Leasingsonderzahlung sofort abzugsfähig sein. Werden allerdings während der Laufzeit des Leasingvertrags stattdessen Kilometerpauschbeträge angesetzt, ist ein Abzug
auch nur eines Anteils der Leasingsonderzahlung ausgeschlossen.
-
Der auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallende Anteil der Sonderzahlung ist vom Abzug ausgeschlossen, weil diese durch die
Entfernungspauschale abgegolten sind.
-
Wurde die Leasingsonderzahlung auf eine spätere Anschaffung des Fahrzeugs angerechnet, wäre eine Berücksichtigung in Form von AfA im Jahr 2004
ausgeschlossen, weil das Fahrzeug erst ab dem folgenden Jahr genutzt wurde.
Keine News
mehr verpassen mit unserem

Bestellen
Sie hier unseren kostenfreien Newsletter mit aktuellen
Informationen
Sie können unseren
RSS Newsfeed
auch direkt in Ihre eigene Homepage einbauen oder in einem
RSS Reader abbonieren. Einzelheiten dazu finden Sie hier:
RSS Feed für die eigene Homepage
oder Newsreader

|
|