Steuerberatung Unternehmensberatung Steuerberater

Newsletter
September 2010

Neuregelung der Altersrentenbesteuerung ist verfassungsgemäß

Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar, wenn Herstellungskosten vorliegen

Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Ableistung von Zivildienst

Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar

Veräußerung von Unternehmensvermögen durch Erben, der nicht Unternehmer ist, unterliegt der Umsatzsteuer

Unternehmensberatung

   > Newsletter September 2010 > Beitrag 07

Newsletter September 2010 - Beitrag 07

Veräußerung von Unternehmensvermögen durch Erben, der nicht Unternehmer ist, unterliegt der Umsatzsteuer

Stirbt ein Unternehmer, geht die Unternehmereigenschaft nicht auf den Erben über. Ob der Erbe Unternehmer wird, entscheidet sich allein danach, ob er selbst die Unternehmer-Voraussetzungen erfüllt. Dies ist z. B. dann nicht der Fall, wenn er nur einmal einen Gegenstand veräußert, der beim Erblasser zum Unternehmensvermögen gehörte.

Die Veräußerung von Unternehmensvermögen unterliegt allerdings auch in diesem Fall der Umsatzsteuer. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in die noch nicht abgewickelten Rechtspositionen des Erblassers ein mit der Folge, dass er bei der Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens als Unternehmer behandelt wird. Wäre die Leistung beim Erblasser umsatzsteuerpflichtig gewesen, gilt dies auch beim Erben.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

 

 

Keine News mehr verpassen mit unserem

Bestellen Sie hier unseren kostenfreien
Newsletter mit aktuellen Informationen

 

Sie können unseren RSS Newsfeed auch direkt in Ihre eigene Homepage einbauen oder in einem RSS Reader abbonieren. Einzelheiten dazu finden Sie hier: RSS Feed für die eigene Homepage oder Newsreader

 

 

 

Meyer & Gwinner Steuerberater
[Start] [Die Kanzlei] [Service][Mandanten] [Fachinfo] [Links] [RSS]

© 2005-2010 by Meyer & Gwinner Steuerberater und wuppy.net Webdesign