Erben und Schenken

Erbschaftssteuerrechtliche Beratung in Celle

Stellt sich Ihnen auch manchmal die Frage, wem möchte ich mein von mir aufgebautes Vermögen mal vererben? Denn wir wissen alle: mitnehmen kann das Vermögen keiner, wenn es heimwärts geht.

Doch wer ist eigentlich erbberechtigt? Kann ich frei wählen, wer mein Erbe bekommt oder gibt es Ansprüche von Erbberechtigten, die es zu bedenken gilt, damit die von mir bedachten nicht noch Überraschungen erleben, nachdem ich nichts mehr korrigieren kann? Die Fragen nach dem Erbe und die Abfassung eines Testaments, das eine von den gesetzlichen Grundregeln abweichende Erbregelung enthält, sind immer noch unliebsame Themen, die oftmals möglichst lange hinaus geschoben werden, oft auch zu lange.

Erben und Schenken - Steuerberater Celle

Dabei ist es wichtig, dass klare Regeln frühzeitig verfasst werden, damit am Ende das Erbe auch im gewünschten Sinne verteilt wird. Oft wird ein kurzes Testament verfasst in dem Sinne, dass dies schon ausreiche, nur leider bewirken die niedergeschrieben Zeile dann oft etwas ganz anderes. Zur Erreichung der angestrebten Regelungen ist daher eine gute Beratung von Nutzen. In so einer Beratung ist zu erörtern, welches Vermögen vorhanden ist, welche Nachkommen zu bedenken sind und wie das Testament zu verfassen ist, damit die angestrebte Verteilung des Erbvermögens auch tatsächlich erreicht wird.

Neben der Niederschrift in einem Testament kann es auch durchaus sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Schenkungen vorzunehmen. Dies hat zum einen den Vorteil, dass eine beabsichtige Verteilung bereits umgesetzt ist und zudem den Nebeneffekt, dass der Erblasser selbst noch miterleben kann, was die Bedachten daraus machen. Auch bei den Schenkungen sind erbrechtliche Fallstricke und eine eventuell entstehende Steuer zu beachten. Gerade aber bei der Schenkungsteuer kann sich Gestaltungspotenzial auftun, da Freibeträge nach 10 Jahren wieder aufleben, mithin also Vermögen steuersparend zu Lebzeiten verteilt werden kann.

Wenn eine Erbregelung getroffen wurde, dann schließt sich die Frage an, wer setzt diese eigentlich um, wenn der Erbfall eintritt? Wird dies alles genau so umgesetzt wie Sie sich das gedacht haben? Wer weiß eigentlich von denen, die Ihre Erbregelung umsetzen, was Sie sich genau dabei gedacht haben? Es bietet sich daher oft an, über die Bestimmung einer Testamentsvollstreckung nachzudenken. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, die aus dem Nachlass finanziert werden, aber so stellen Sie sicher, dass Ihre getroffenen Regelungen auch umgesetzt werden. Wenn dann noch ein von Ihnen bestimmter Testamentsvollstrecker bei der Abfassung Ihrer Erbreglung beratend zur Seite stand, dann weiß außer Ihnen selbst kaum einer besser, was Sie eigentlich regeln wollten.
Vererben ist ein schwieriges Thema. Doch nur wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt und klare Regelungen trifft, der kann auch sicher sein, dass sein Vermögen in seinem Sinne weiter lebt.

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