FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was kostet mich eine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung bei Meyer & Gwinner Steuerberater?

Die Gebührenordnung für Steuerberater sieht für ein umfassendes erstes Beratungsgespräch einen Gebührenrahmen bis max. 180 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. vor. Die Frage, ob eine Steuerberatung für Sie überhaupt sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen gerne in einem ersten kostenfreien Kennenlerngespräch.

Im Rahmen der laufenden Beratung, zum Beispiel die Erstellung Ihrer Steuererklärungen, der Buchführung oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, richtet sich die Gebühr grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Beachtung des entstehenden Aufwands.

Sie befürchten eine undurchsichtige Rechnungsstellung und versteckte Kosten, die für Sie nicht nachvollziehbar sind? Bei uns wird Ihnen auf Wunsch jede Rechnung genau erklärt. Wir legen sehr viel Wert auf eine transparente und für Sie nachvollziehbare Rechnungsstellung ohne Überraschungen.

Steuerberatungskosten dürfen übrigens als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück – dies gilt auch trotz der gesetzlichen Änderungen ab 01.01.2006!

Ist es bei Meyer & Gwinner Steuerberater auch möglich, einen betrieblichen Prozess auf Verbesserungspotenzial analysieren zu lassen, ohne gleich ein steuerliches Mandat erteilen zu müssen?

Durch unsere Kompetenz in betriebswirtschaftlichen Fragen und die Erfahrung aus zahlreichen Unternehmen sind wir der richtige Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche Analysen. Diese Aufgabe übernehmen wir auch für Auftraggeber, die wir bisher nicht in steuerlichen Fragen beraten. Denn egal ob Sie von uns die Klärung eines Einzelfallproblems oder die dauerhafte Beratung wünschen: Für uns steht stets die Zufriedenheit unseres Kunden mit der von uns erbrachten Leistung im Vordergrund.

In welcher Höhe sind Zahlungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar und welche Rentenbesteuerung ist zukünftig zu erwarten?

Wir von Meyer & Gwinner Steuerberater geben Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Ihrer Zahlungen für die Altersversorgung. Zudem erläutern wir Ihnen auf Grundlage des aktuellen Rechtsstandes die zu erwartende Höhe der Rentenbesteuerung. Wir sind gerne bereit, Ihnen Tipps für die Behandlung Ihrer Steuerbescheide zu geben oder vielleicht sogar die Erstellung Ihrer Steuererklärungen und die Prüfung der Steuerbescheide zu übernehmen.

Bietet Meyer & Gwinner auch die Möglichkeit der Abschlusserstellung obwohl ich die laufende Buchführung lieber selbst vor Ort machen möchte?

Wir reagieren absolut flexibel auf Ihre Wünsche. Sofern Sie Ihre Buchführung lieber selbst erstellen ist dies für uns absolut kein Problem. Als mögliche Alternative bieten wir Ihnen aber auch die fachkompetente Erstellung Ihrer Buchführung vor Ort bei Ihnen, so dass Sie keine eigene Arbeitskraft benötigen.

Außerdem umfasst unser monatliches Auswertungsportfolio bestimmt auch eine Auswertung, die Ihnen eine sichere monatliche Unternehmenssteuerung aufgrund einer fundierten, individuellen Controlling-Auswertung ermöglicht und Ihnen zeitraubende eigene Analyse-Auswertungen ersparen kann. Die Entscheidung, was Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht, überlassen wir ganz Ihnen.

Erstellt Meyer & Gwinner Steuerberater auch meine persönliche Einkommensteuererklärung oder werden nur Firmen beraten?

Natürlich erstellen wir Einkommensteuererklärungen. Aufgrund unserer Größe mit fünf Steuerberatern bieten wir Ihnen unsere umfangreiche Kompetenz sowohl im Unternehmensbereich als auch in Ihrem persönlichen Bereich. Wir würden uns freuen, für Sie Ihre persönlichen Steuererklärungen zu erstellen.