Doch wer ist eigentlich erbberechtigt? Kann ich frei wählen, wer mein Erbe bekommt oder gibt es Ansprüche von Erbberechtigten, die es zu bedenken gilt, damit die von mir bedachten nicht noch Überraschungen erleben, nachdem ich nichts mehr korrigieren kann? Die Fragen nach dem Erbe und die Abfassung eines Testaments, das eine von den gesetzlichen Grundregeln abweichende Erbregelung enthält, sind immer noch unliebsame Themen, die oftmals möglichst lange hinaus geschoben werden, oft auch zu lange.
Dabei ist es wichtig, dass klare Regeln frühzeitig verfasst werden, damit am Ende das Erbe auch im gewünschten Sinne verteilt wird. Oft wird ein kurzes Testament verfasst in dem Sinne, dass dies schon ausreiche, nur leider bewirken die niedergeschriebenen Zeilen dann oft etwas ganz anderes. Zur Erreichung der angestrebten Regelungen ist daher eine gute Beratung von Nutzen. In so einer Beratung ist zu erörtern, welches Vermögen vorhanden ist, welche Nachkommen zu bedenken sind und wie das Testament zu verfassen ist, damit die angestrebte Verteilung des Erbvermögens auch tatsächlich erreicht wird.
Dies hat zum einen den Vorteil, dass eine beabsichtigte Verteilung bereits umgesetzt ist und zudem den Nebeneffekt, dass der Erblasser selbst noch miterleben kann, was die Bedachten daraus machen. Auch bei den Schenkungen sind erbrechtliche Fallstricke und eine eventuell entstehende Steuer zu beachten. Gerade aber bei der Schenkungsteuer kann sich Gestaltungspotenzial auftun, da Freibeträge nach 10 Jahren wieder aufleben, mithin also Vermögen steuersparend zu Lebzeiten verteilt werden kann.
In einer Welt, die sich ständig verändert, möchten wir Sie als kompetenter Partner unterstützen und uns für Ihre Interessen einsetzen. Wir sind flexibel und haben auch kurzfristig Termine für Sie verfügbar.
Unsere Geschichte zeichnet die Kanzlei Meyer & Gwinner Steuerberater mit großer Erfahrung, einer langen Tradition und vor allem Beständigkeit aus.
Stellt sich Ihnen auch manchmal die Frage, wem möchte ich mein von mir aufgebautes Vermögen mal vererben? Denn wir wissen alle: mitnehmen kann das Vermögen keiner, wenn es heimwärts geht.
Die Gebührenordnung für Steuerberater sieht für ein umfassendes erstes Beratungsgespräch einen Gebührenrahmen bis max. 180 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. vor. Die Frage, ob eine Steuerberatung für Sie überhaupt sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen gerne in einem ersten kostenfreien Kennenlerngespräch.
Im Rahmen der laufenden Beratung, zum Beispiel die Erstellung Ihrer Steuererklärungen, der Buchführung oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, richtet sich die Gebühr grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Beachtung des entstehenden Aufwands.
Sie befürchten eine undurchsichtige Rechnungsstellung und versteckte Kosten, die für Sie nicht nachvollziehbar sind? Bei uns wird Ihnen auf Wunsch jede Rechnung genau erklärt. Wir legen sehr viel Wert auf eine transparente und für Sie nachvollziehbare Rechnungsstellung ohne Überraschungen.
Steuerberatungskosten dürfen übrigens als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück – dies gilt auch trotz der gesetzlichen Änderungen ab 01.01.2006!
Durch unsere Kompetenz in betriebswirtschaftlichen Fragen und die Erfahrung aus zahlreichen Unternehmen sind wir der richtige Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche Analysen. Diese Aufgabe übernehmen wir auch für Auftraggeber, die wir bisher nicht in steuerlichen Fragen beraten. Denn egal ob Sie von uns die Klärung eines Einzelfallproblems oder die dauerhafte Beratung wünschen: Für uns steht stets die Zufriedenheit unseres Kunden mit der von uns erbrachten Leistung im Vordergrund.
Wir von Meyer & Gwinner Steuerberater geben Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Ihrer Zahlungen für die Altersversorgung. Zudem erläutern wir Ihnen auf Grundlage des aktuellen Rechtsstandes die zu erwartende Höhe der Rentenbesteuerung. Wir sind gerne bereit, Ihnen Tipps für die Behandlung Ihrer Steuerbescheide zu geben oder vielleicht sogar die Erstellung Ihrer Steuererklärungen und die Prüfung der Steuerbescheide zu übernehmen.
Wir reagieren absolut flexibel auf Ihre Wünsche. Sofern Sie Ihre Buchführung lieber selbst erstellen ist dies für uns absolut kein Problem. Als mögliche Alternative bieten wir Ihnen aber auch die fachkompetente Erstellung Ihrer Buchführung vor Ort bei Ihnen, so dass Sie keine eigene Arbeitskraft benötigen.
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