Oft ist immer noch die Maxime, das macht dann schon mein Ältester. Aber ist dieser denn überhaupt geeignet? Er hat zwar zielgerichtet darauf hingearbeitet vielleicht sogar studiert und noch viel mehr. Aber ist er vom Charakter und seinen persönlichen Fähigkeiten her in der Lage, das aufgebaute Unternehmen weiter zu führen? Hier kann ein Berater helfen, denn oftmals ist bei den eigenen Kindern der Blick verklärt und der Nachwuchs muss eben der Nachfolger sein, weil das Unternehmen im Familienbesitz bleiben soll. So sind schon viele Lebenswerke zerstört worden. Eine frühzeitige Begleitung durch einen kompetenten Berater kann hier viel Schaden für die Familie und deren Vermögen vermeiden helfen.
Natürlich werden auch steuerliche Sachverhalte immer eine Rolle spielen bei einer Nachfolgeregelung. Das ist eine Beratungsaufgabe, die jeder Steuerberater bewältigen sollte. Nur sind bei einer Nachfolgeregelung zahlreiche weitere Aspekte zu bedenken. Was ist beispielsweise mit anderen Kindern, wenn nur der eine geeignete für die Nachfolge auserkoren wird? Gibt es weiteres Vermögen, mit dem erbberechtigte Personen bedacht werden können oder droht ein in bar zu begleichender Pflichtteilsanspruch? Was kann getan werden, um das Unternehmen gegen solche Zahlungsansprüche, die dem Nachfolger drohen, abzusichern? Dies sind erbrechtliche Fragen, die durch einen Anwalt oder eben einen Fachberater zu klären sind.
Und wenn nun kein geeigneter Nachfolger für Ihr Unternehmen in der Familie vorhanden ist, was ist dann? Lohnt ein Unternehmensverkauf? Was ist das Unternehmen wert, wie kann ein Käufer gefunden werden? Auch hier ist mit einem Fachberater eine gute Lösung anzustreben. Wir helfen gerne weiter.
Es gibt nie die eine Standardlösung, jede Nachfolge ist individuell zu betrachten. Ob nun Nachfolge aus der Familie, ob externe Nachfolger, ob ein Management Buy out, jede Nachfolge birgt seine eigenen Probleme, aber eben auch Chancen. Diese heißt es zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten, um dann die optimale Lösung zu finden. Denn am Ende sollen Sie in Ihren wohlverdienten Ruhestand gehen können, mit dem sicheren und guten Gefühl, dass Ihr Lebenswerk in guten Händen für die Zukunft ist.
Die Gebührenordnung für Steuerberater sieht für ein umfassendes erstes Beratungsgespräch einen Gebührenrahmen bis max. 180 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. vor. Die Frage, ob eine Steuerberatung für Sie überhaupt sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen gerne in einem ersten kostenfreien Kennenlerngespräch.
Im Rahmen der laufenden Beratung, zum Beispiel die Erstellung Ihrer Steuererklärungen, der Buchführung oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, richtet sich die Gebühr grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Beachtung des entstehenden Aufwands.
Sie befürchten eine undurchsichtige Rechnungsstellung und versteckte Kosten, die für Sie nicht nachvollziehbar sind? Bei uns wird Ihnen auf Wunsch jede Rechnung genau erklärt. Wir legen sehr viel Wert auf eine transparente und für Sie nachvollziehbare Rechnungsstellung ohne Überraschungen.
Steuerberatungskosten dürfen übrigens als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück – dies gilt auch trotz der gesetzlichen Änderungen ab 01.01.2006!
Durch unsere Kompetenz in betriebswirtschaftlichen Fragen und die Erfahrung aus zahlreichen Unternehmen sind wir der richtige Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche Analysen. Diese Aufgabe übernehmen wir auch für Auftraggeber, die wir bisher nicht in steuerlichen Fragen beraten. Denn egal ob Sie von uns die Klärung eines Einzelfallproblems oder die dauerhafte Beratung wünschen: Für uns steht stets die Zufriedenheit unseres Kunden mit der von uns erbrachten Leistung im Vordergrund.
Wir von Meyer & Gwinner Steuerberater geben Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Ihrer Zahlungen für die Altersversorgung. Zudem erläutern wir Ihnen auf Grundlage des aktuellen Rechtsstandes die zu erwartende Höhe der Rentenbesteuerung. Wir sind gerne bereit, Ihnen Tipps für die Behandlung Ihrer Steuerbescheide zu geben oder vielleicht sogar die Erstellung Ihrer Steuererklärungen und die Prüfung der Steuerbescheide zu übernehmen.
Wir reagieren absolut flexibel auf Ihre Wünsche. Sofern Sie Ihre Buchführung lieber selbst erstellen ist dies für uns absolut kein Problem. Als mögliche Alternative bieten wir Ihnen aber auch die fachkompetente Erstellung Ihrer Buchführung vor Ort bei Ihnen, so dass Sie keine eigene Arbeitskraft benötigen.
Außerdem umfasst unser monatliches Auswertungsportfolio bestimmt auch eine Auswertung, die Ihnen eine sichere monatliche Unternehmenssteuerung aufgrund einer fundierten, individuellen Controlling-Auswertung ermöglicht und Ihnen zeitraubende eigene Analyse-Auswertungen ersparen kann. Die Entscheidung, was Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht, überlassen wir ganz Ihnen.
Natürlich erstellen wir Einkommensteuererklärungen. Aufgrund unserer Größe mit drei Steuerberatern bieten wir Ihnen unsere umfangreiche Kompetenz sowohl im Unternehmensbereich als auch in Ihrem persönlichen Bereich. Wir würden uns freuen, für Sie Ihre persönlichen Steuererklärungen zu erstellen.
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